"Was tun, wenn man einen leidenden Hund im überhitzten Auto sieht?

Bereits ab 20 Grad Celsius im Auto droht der Tod
Sie erreichen uns zum Anfang eines jeden Sommers immer wieder aufs Neue - die Horrormeldungen von im Auto eingeschlossenen und dann bei Hitze qualvoll umgekommenen Hunden. Es reichen schon wenige Minuten ab zirka 20 Grad Celsius in einem verschlossenen Auto in praller Sonne, um den Hund in eine lebensbedrohliche Situation zu bringen. Hunde und Katzen schwitzen nicht. Sie regulieren den Wärmeaustausch über Hecheln. Die dadurch entstehende Wasserverdunstung muss das Tier durch Trinken ausgleichen. Hat es dazu keine Möglichkeit, kommt es zur Hyperthermie, d.h. die Körpertemperatur steigt an, die Tiere „verkochen“ förmlich. Zellen und Organe gehen kaputt. Schließlich kollabiert das Tier nach qualvollem Kampf und stirbt letztendlich an Herzversagen. Erste Anzeichen dieser Überhitzung: Unruhe, eine weit herausgestreckte Zunge bei gestrecktem Hals, Taumeln, Erschöpfung. Ab 40 Grad Celsius Körpertemperatur treten Kreislaufbeschwerden auf. Lebenswichtige Organe werden weniger mit Blut versorgt, was zum Schock führen kann. Steigt die Körpertemperatur auf 43 Grad Celsius an, gerinnt das körpereigene Eiweiß, was Bewusstlosigkeit und den Tod zur Folge haben kann.

Was können Sie tun, wenn Sie einen Hund in Not im Auto sehen?

1. Verständigen Sie die Polizei.
2. Helfen Sie umgehend. Ein Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall! Das Tier muss deshalb so schnell wie möglich in tierärztliche Behandlung. Bringen Sie das Tier umgehend an einen schattigen Platz und kühlen Sie es langsam mit nasskalten Tüchern für mindestens 30 Minuten ab. Ist der Hund bei Bewusstsein - und nur dann - schluckweise Wasser anbieten. Bei Bewusstlosigkeit muss der Hund in die stabile Seitenlage gebracht werden, wobei die Zunge heraushängen muss.

Immer wieder werden wir gefragt, wie die rechtliche Situation ist, was man tun soll und darf, wenn man sieht wie ein Hund im überhitzten Auto leidet. Hier eine Antwort unserer Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries:

Findet ihr einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notiert alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und ruft zunächst die Polizei. Erstattet zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei.

Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings solltet ihr unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da ihr schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt! Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten -und das wird er in vielen Fällen tun- ist man durch die Notlage entschuldigt. Da IHR diese Notlage aber BEWEISEN müsst, solltet ihr auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele ZEUGEN wie möglich dazu bitten, wobei ihr nicht vergessen dürft, euch deren NAMEN und ANSCHRIFT zu notieren!
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Ehrlich gesagt wäre mit eine Strafanzeige auch egal, ich würde definitiv die Polizei rufen und notfalls, wenn das Tier (oder gar das KIND!)
schon bedohliche Anzeichen aussendet, das Fenster einschlagen. (Wenn man selbst mit dem Auto unterwegs ist z.b. mit dem Radkreuz oder Wagenheber!)

P.s. auch Zeugen sind in so einem Fall sinnvoll! (Ehe man den Spieß umdreht und euch anhängen würde, ihr wolltet den Wagen klauen. Deshalb sowieso immer vorher die Polizei verständigen.


Schaut also bitte nicht selbst weg, wenn ihr bei der Hitze (ohne KLIMA!) einen Hund, ein anderes Tier oder gar einen Menschen im Auto sitzen sieht, der im
schlimmsten Fall schon unter der Hitze leidet! Handelt bitte