Im Oktober 2013 trat das rumänische Tötungsgesetz in Kraft, nachdem der vierjährige Junge Ionut Anghel vor genau einem Jahr in Bukarest von Hunden tödlich verletzt worden war. Unmittelbar nach dem Tod des Jungen berichteten die rumänischen Medien, dass Streunerhunde
den Jungen getötet hätten, und das Parlament verabschiedete auf Drängen von Präsident Băsescu ein Gesetz, das die Massentötungen
von Streunerhunden erlaubt. Doch ein offizielles Dokument der Staatsanwaltschaft zeigt, dass das Kind nicht von Streunerhunden getötet
wurde, sondern von sieben Wachhunden, die der Firma S.C. TEI REZIDENŢIAL S.R.L. BUCUREŞTI gehörten.
VIER PFOTEN ist im Besitz eines Berichts mit dem Titel „Anklageschrift” von der dem rumänischen obersten Gericht, dem Kassationshof
und dem Justizministerium angeschlossenen Staatsanwaltschaft. Der Bericht enthält die Ergebnisse der Untersuchungen zum Tod von
Ionut Anghel als Hintergrund für die offizielle Anklage gegen zwei Parteien und eine Einzelperson: die Verwaltung des öffentlichen
Eigentums im Sektor 2 der Stadt Bukarest, die Firma S.C. TEI REZIDENŢIAL S.R.L. BUCUREŞTI und den gesetzlichen Vertreter dieser Firma. Gemäss der Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft gegen diese drei Anklage wegen Totschlags erhoben.
In dem Dokument steht unter anderem:
„... die Minderjährigen betraten ungehindert das private Gelände der S.C. TEI REZIDENŢIAL S.R.L. BUCUREŞTI, das von den sieben der Firma gehörenden Hunden bewacht wurde ...“ und „die Angeklagte – S.C. TEI REZIDENŢIAL S.R.L. BUCUREŞTI – (...) hat nicht die geeigneten
Massnahmen ergriffen, um den Angriff der Hunde auf den minderjährigen Anghel Ionuţ Cosmin durch Umzäunung des Areals zu verhindern.
Mit dieser unterlassenen Massnahme hätten die Hunde ausschliesslich auf dem Grundstück der Firma gehalten werden können, im Einklang mit
dem Gesetz für Hundehalter und den Bestimmungen für gefährliche und aggressive Hunde.“
Ausserdem stellt die Staatsanwaltschaft fest: „Ungeachtet dessen, dass ein Teil der Hunde, die auf dem Grundstück bei der
Tuzla-Strasse Nr. 50 eingefangen wurden, seit 2009 im offiziellen Register des Veterinärzentrums der Stadtverwaltung Sektor 2 erfasst sowie kastriert, mit einer Ohrmarke versehen und gechipt waren, waren diese Hunde seit September 2013 keine Streunerhunde. Der Besitzer der
Hunde war die
Angeklagte S.C. TEI REZIDENŢIAL S.R.L. BUCUREŞTI.“
Damit steht fest, dass das arme Kind nicht von Streunerhunden getötet wurde, doch die (mittlerweile sogar illegalen) Tötungen gehen
weiter!
Laut Răzvan Băncescu, Chef der Bukarester Tierschutz-Aufsichtsbehörde ASPA, wurden allein in Bukarest bisher 16.000 Streunerhunde
von der Stadt getötet, und 2.000 Hunde sind in öffentlichen Tierheimen untergebracht. Băncescu bestätigte ausserdem, dass die Hälfte
dieser
16.000 Streunerhunde nach der Aufhebung der Anwendungsnormen des Tötungsgesetzes und damit illegal getötet wurden.
Diese Normen wurden am 20. Juni 2014 durch einen Beschluss des Appellationsgerichts aufgehoben, nachdem VIER PFOTEN rechtliche Schritte dagegen eingeleitet hatte. Seitdem darf das Gesetz nicht angewandt werden, und das Töten von Streunerhunden ist illegal.
VIER PFOTEN hat Anzeige erstattet gegen mehrere Vertreter des ASPA-Managements wegen Verstosses gegen den Beschluss des Appellationsgerichts. Zudem haben wir gegen die Regierung gegklagt und beim
Appellationsgericht die Annullierung der rechtswidrigen Bestimmungen der Anwendungsnormen beantragt.
Gabriel Paun, Kampagnendirektor bei VIER PFOTEN betont: „Präsident Băsescu hat das Parlament aufgefordert, ein Tötungsgesetz
aufzustellen, und sie taten dies innerhalb von einer Woche. Băncescu tötet weiterhin illegal Hunde und gibt dafür öffentliche Gelder aus,
während er sogar eine junge Tierfreundin schlug, die ihn stoppen wollte. Der Bürgermeister von Bukarest, Herr Oprescu, unterstützt ihn dabei. Ministerpräsident Ponta schweigt dazu. Da läuft etwas gewaltig schief. Wir werden weitere rechtliche Schritte unternehmen. Wir beginnen mit Băncescu.”
Im Juli 2014 hatte VIER PFOTEN einen schockierenden Bericht und Videoaufnahmen veröffentlicht, die illegale Aktivitäten in der
Mehrzahl der rumänischen staatlichen Tierheime enthüllten. Keines der rumänischen Tierheime agierte konform mit dem Gesetz. In den besuchten Tierheimen wurden bis zu 29 Gesetzesverstösse dokumentiert, wie zum Beispiel tote Hunde, die im Tierheim zwischen noch lebenden
Hunden lagen, überfüllte Zwinger, Hündinnen und ihre Welpen, die zusammen mit anderen Hunden gehalten wurden, Futter gemischt
mit Müll,
Urin und Exkrementen auf dem Boden der Hundezwinger, Abwasser, das durch die Zwinger rann. Ausserdem wurden Blutspuren in vielen Käfigen
sowie blutende und kranke Hunde in mehreren Tierheimen beobachtet und durch Videoaufnahmen dokumentiert.
Wir haben die zuständige nationale Behörde für Veterinärangelegenheiten ANSVSA über diese Verstösse informiert, aber keine Antwort erhalten. Auch wurden die Tierheime von uns im Juni und August
nochmals besucht, aber die Bedingungen haben sich nicht verbessert.
VIER PFOTEN fordert Ministerpräsident Ponta auf, auf die 62 Prozent der Rumänen zu hören, die gegen die Tötungen sind sowie auf die 173.000 Europäer, die ihn schriftlich dazu aufgefordert haben, die Tötungen zu stoppen.
Wir alle appellieren nach wie vor an die rumänische Regierung, mit VIER PFOTEN und allen relevanten Interessensvertretern zu
kooperieren und das Tötungsgesetz abzuschaffen. Fordern Sie gemeinsam mit VIER PFOTEN den rumänischen Ministerpräsidenten dazu
auf, das Tötungsgesetz ausser Kraft zu setzen!
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